BerufsDeutsch

Deutsch für Tourismuskaufmann/-frau

Fachsprache für den Berufsalltag. Die ersten 2 Lesetexte und 1 Dialog sind komplett kostenlos.

  • Ziel B2
  • 320 Wörter
  • 130 Lesetexte
  • 100 Dialoge
  • 120 Übungen

Wortschatz nach Themen

Die 30 wichtigsten Wörter

  • die Pauschalreiserichtlinie – unionsrechtliche Vorgabe, die Informationspflichten, Haftung und Insolvenzschutz bei Pauschalreisen harmonisiert
  • die verbundene Reiseleistung – rechtlich definierte Kombination separat geschlossener Verträge über verschiedene Reiseleistungen, die unter bestimmten Vermittlungsbedingungen zustande kommt
  • der Sicherungsschein – Nachweis über die Absicherung von Kundengeldern und Rückbeförderungskosten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters
  • die Leistungsträgersteuerung – systematische Auswahl, Koordination und Kontrolle touristischer Anbieter entlang der gesamten Leistungskette
  • das Kontingentmanagement – bedarfsgerechte Planung, Überwachung und Anpassung vertraglich reservierter Kapazitäten bei touristischen Leistungsträgern
  • die Rückgabefrist – vertraglich festgelegter Zeitpunkt, bis zu dem unverkaufte Kapazitäten ohne oder mit begrenzten Kosten freigegeben werden können
  • die Bettenbank – B2B-Großhändler, der gebündelte Unterkunftskapazitäten über technische Schnittstellen an Reiseunternehmen vertreibt
  • die Veranstalterrate – vertraglich ausgehandelter Netto- oder Sonderpreis, zu dem ein Reiseveranstalter touristische Leistungen einkauft
  • die Margensteuerung – gezielte Beeinflussung der Handelsspanne durch Einkaufskonditionen, Preisgestaltung und Vertriebsentscheidungen
  • die Ertragsoptimierung – datenbasierte Anpassung von Preisen und Verfügbarkeiten mit dem Ziel, den Erlös begrenzter Kapazitäten zu maximieren
  • die Buchungskurve – zeitlicher Verlauf des kumulierten Buchungseingangs für einen Abreisetermin, ein Produkt oder eine Kapazität
  • der Buchungsvorlauf – Zeitspanne zwischen dem Abschluss einer Reisebuchung und dem Beginn der gebuchten Leistung
  • die Auslastungsprognose – modellgestützte Vorhersage des voraussichtlichen Belegungs- oder Verkaufsgrads touristischer Kapazitäten
  • die dynamische Paketierung – technisch automatisierte Zusammenstellung mehrerer Reiseleistungen zu einem kundenindividuellen Gesamtangebot in Echtzeit
  • die Schnittstellenanbindung – technische Integration externer Reservierungs-, Preis- oder Verfügbarkeitssysteme in die eigene Vertriebsumgebung
  • die Tarifrestriktion – bindende Nutzungs-, Umbuchungs- oder Erstattungsbedingung, die an einen bestimmten Beförderungstarif geknüpft ist
  • die Rückbestätigung – erneute verbindliche Bestätigung einer bereits reservierten touristischen Leistung durch den zuständigen Leistungsträger
  • die Beförderungsunregelmäßigkeit – Abweichung vom planmäßigen Transportablauf, etwa durch Annullierung, Verspätung, Fehlleitung oder Nichtbeförderung
  • die anderweitige Beförderung – Ersatztransport zum gebuchten Endziel unter vergleichbaren Bedingungen nach Ausfall oder erheblicher Störung der ursprünglichen Verbindung
  • die Mängelanzeige – nachweisbare Mitteilung eines Reisemangels an den Veranstalter oder dessen Vertretung mit der Aufforderung zur Abhilfe
  • die Abhilfeverpflichtung – rechtliche Pflicht des Reiseveranstalters, einen angezeigten Reisemangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen
  • die Reisepreisminderung – anteilige Herabsetzung des vereinbarten Reisepreises für die Dauer und Schwere eines bestehenden Reisemangels
  • die Beistandspflicht – gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters, Reisenden in erheblichen Schwierigkeiten unverzüglich angemessene Unterstützung zu leisten
  • die Rückbeförderung – organisierter Transport von Reisenden zum vertraglich vorgesehenen Ausgangs- oder Rückkehrort, insbesondere bei Leistungsstörungen oder Krisen
  • die Krisenkommunikation – koordinierte, lagegerechte Information von Reisenden, Leistungsträgern und internen Stellen während eines außergewöhnlichen Ereignisses
  • die Gefährdungslage – behördlich oder betrieblich bewertete Situation, aus der konkrete Risiken für Reisende oder den Reiseablauf entstehen können
  • die Sorgfaltspflicht – rechtlich oder vertraglich begründete Pflicht, bei Beratung, Auswahl und Durchführung touristischer Leistungen angemessen umsichtig zu handeln
  • die Beratungsdokumentation – nachvollziehbare Aufzeichnung wesentlicher Kundenanforderungen, erteilter Hinweise und begründeter Produktempfehlungen
  • die Zielgebietskenntnis – fundiertes, beratungsrelevantes Wissen über Infrastruktur, Saisonalität, Einreisebedingungen und touristische Besonderheiten einer Destination
  • die Besucherlenkung – planerische Steuerung räumlicher und zeitlicher Besucherströme zur Entlastung sensibler Orte und zur Sicherung der Aufenthaltsqualität

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