Bedeutung
- Pflicht, vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben
- Gesetzliche Pflicht, Patienteninformationen vertraulich zu behandeln.
- Die gesetzliche Pflicht, alle Informationen über Patienten vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben.
- Die gesetzliche Pflicht, Informationen über Patienten nicht an Unbefugte weiterzugeben.
Beispielsätze
- „Auch im hektischen Alltag gilt für alle Fachkräfte die Schweigepflicht.“
- „Aufgrund der Schweigepflicht darf der Arzt keine Auskunft ohne Einverständnis des Patienten geben.“
- „Auch am Telefon achtet die ZFA streng auf die Schweigepflicht und nennt keine Diagnosen an Dritte.“
Ähnliche Wörter
- der Rettungsweg – Weg, über den Menschen im Notfall sicher nach draußen gelangen
- die Wegesicherung – Absicherung eines Weges oder Übergangs, damit Kinder sicher gehen können
- die Laufleine – Leine mit Griffen, an der Kinder bei Wegen gemeinsam festhalten können
- Sichtkontakt halten – so bleiben, dass andere Kinder oder Fachkräfte im Blickfeld bleiben
- Gefahr erkennen – wahrnehmen, dass eine Situation oder ein Gegenstand riskant ist
- die Außengeländeregel – Vereinbarung für sicheres Verhalten im Garten oder Hof
- die Sicherheitsregel – Regel, die Kinder vor Gefahren schützen soll
- der Wartepunkt – klar markierter Ort, an dem Kinder kurz stehen bleiben