Bedeutung
- Der festgelegte Zeitraum (meist 5 Jahre für Bau), in dem der Auftragnehmer für Mängel haftet.
- Gesetzlich festgelegte Zeit, in der der Verkäufer für Mängel an gekauften Produkten haftet, in Deutschland normalerweise 2 Jahre
Beispielsätze
- „Die Gewährleistungsfrist für das Einfamilienhaus beträgt fünf Jahre nach Fertigstellung.“
- „Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde die Heizungsanlage in Betrieb nimmt.“
Ähnliche Wörter
- die Mängelrüge – Eine formelle schriftliche Mitteilung, in der der Auftraggeber dem Auftragnehmer Mängel an der Bauleistung mitteilt.
- der Baumangel – Ein Fehler oder eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen im Bauprozess.
- die Mängelbeschreibung – Eine genaue schriftliche Darstellung von Art, Umfang und Lage der Mängel an einem Bauwerk.
- die Kostenbeteiligung – Die Aufteilung der Kosten für eine Nachbesserung oder Reparatur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
- die Nachtragsbestellung – Ein zusätzliches Auftragsdokument für Arbeiten, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen.
- die Nachbesserung – Die Beseitigung von Mängeln an einem Bauwerk durch erneute oder zusätzliche Arbeiten des Auftragnehmers.
- die Gewährleistung – Die rechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für mangelfreie Arbeit zu garantieren.
- die Nacherfüllung – Das Erfüllen von vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die ursprünglich nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.