BerufsDeutsch

die Mängelrüge

  • Artikel: die
  • Plural: Mängelrügen
  • Niveau B2

Bedeutung

  • Formelle Beschwerde über eine fehlerhafte oder beschädigte Ware.
  • Eine formelle schriftliche Mitteilung, in der der Auftraggeber dem Auftragnehmer Mängel an der Bauleistung mitteilt.
  • Eine formelle schriftliche Beschwerde an einen Lieferanten oder Dienstleister über festgestellte Mängel.
  • schriftliche Mitteilung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer, dass Mängel gefunden wurden und behoben werden müssen

Beispielsätze

  • „Der Kunde reicht eine schriftliche Mängelrüge für das defekte Gerät ein.“
  • „Die Mängelrüge muss innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden, sonst verfallen die Ansprüche.“
  • „Nach der Wareneingangsprüfung haben wir eine Mängelrüge an den Lieferanten geschickt.“

Andere Berufe mit diesem Wort