BerufsDeutsch

der Baumangel

  • Artikel: der
  • Plural: Baumängel
  • Niveau B1-B2

Bedeutung

  • Ein Fehler oder eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten Leistungen im Bauprozess.
  • Fehler oder Mangelhaftigkeit in ausgeführten Bauarbeiten, der nicht dem Vertrag oder den Normen entspricht

Beispielsätze

  • „Der Baumangel an der Estrichoberfläche wird durch Schleifen behoben.“
  • „Der Baumangel wird im Abnahmeprotokoll dokumentiert und muss vom Auftragnehmer behoben werden.“

Ähnliche Wörter

  • die Mängelrüge – Eine formelle schriftliche Mitteilung, in der der Auftraggeber dem Auftragnehmer Mängel an der Bauleistung mitteilt.
  • die Gewährleistungsfrist – Der festgelegte Zeitraum (meist 5 Jahre für Bau), in dem der Auftragnehmer für Mängel haftet.
  • die Mängelbeschreibung – Eine genaue schriftliche Darstellung von Art, Umfang und Lage der Mängel an einem Bauwerk.
  • die Kostenbeteiligung – Die Aufteilung der Kosten für eine Nachbesserung oder Reparatur zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
  • die Nachtragsbestellung – Ein zusätzliches Auftragsdokument für Arbeiten, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen.
  • die Nachbesserung – Die Beseitigung von Mängeln an einem Bauwerk durch erneute oder zusätzliche Arbeiten des Auftragnehmers.
  • die Gewährleistung – Die rechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für mangelfreie Arbeit zu garantieren.
  • die Nacherfüllung – Das Erfüllen von vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die ursprünglich nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.

Andere Berufe mit diesem Wort