BerufsDeutsch

der Kassenbon

  • Artikel: der
  • Plural: Kassenbons
  • Niveau A2

Bedeutung

  • Gedruckter oder digitaler Beleg, der als offizieller Nachweis über den Kauf dient
  • Der gedruckte Beleg, den der Kunde nach dem Bezahlen an der Kasse erhält.

Beispielsätze

  • „Zur Bearbeitung der Reklamation musste der Kunde den originalen Kassenbon vorlegen.“
  • „Ohne Kassenbon kann die Filiale einen Umtausch nur schwer nachvollziehen.“

Ähnliche Wörter

  • die Kasse – Zentraler Point of Sale (POS) zur finanziellen Abwicklung von Kundeneinkäufen
  • der Beleg – Schriftliches Dokument, das einen kaufmännischen Vorgang nachweisbar macht
  • das Wechselgeld – Bargeldbetrag, der dem Kunden bei Überzahlung des Kaufpreises zurückerstattet wird
  • die Kartenzahlung – Bargeldloser Zahlungsvorgang, der elektronisch via EC- oder Kreditkarte abgewickelt wird
  • die Barzahlung – Physische Begleichung eines Kaufbetrags durch die Übergabe von Münzen und Banknoten
  • die Wartezeit – Zeitspanne, die ein Kunde untätig verbringen muss, bis er bedient oder abkassiert wird
  • das Kassensystem – Vernetzte Hard- und Softwareumgebung zur elektronischen Erfassung von Verkäufen
  • der Kassensturz – Abgleich des tatsächlichen Bargeldbestands mit dem systemseitigen Soll-Wert nach Schichtende

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