Bedeutung
- schriftlicher Nachweis einer Ausgabe
- Schriftliches Dokument, das einen kaufmännischen Vorgang nachweisbar macht
- Schriftlicher Nachweis einer Zahlung oder Buchung.
- Dokument als Nachweis
- Schriftlicher oder digitaler Nachweis.
Beispielsätze
- „Ohne Beleg bleibt die Erstattung offen.“
- „Der Beleg für die erfolgreiche Kartenzahlung wurde separat ausgedruckt und übergeben.“
- „Auf dem Beleg stand der neue Restwert deutlich sichtbar.“
Ähnliche Wörter
- der Scan – digitale Kopie eines Dokuments
- ablegen – geordnet speichern
- fehlen – nicht vorhanden sein
- der Eigenbeleg – selbst erstellter Beleg, wenn ein Original fehlt
- die Unterlage – Dokument oder Material zu einem Vorgang
- der Anhang – zusätzliche Datei oder zusätzliches Dokument zu einer Nachricht
- die Dateianlage – angehängte Datei zu einem Vorgang oder einer E-Mail
- der Prüfvermerk – kurze Notiz über das Ergebnis einer Prüfung