BerufsDeutsch

die Zuzahlung

  • Artikel: die
  • Plural: Zuzahlungen
  • Niveau B1-B2

Bedeutung

  • Der Betrag, den ein gesetzlich versicherter Patient selbst für ein Medikament zahlen muss, auch wenn die Krankenkasse den Rest übernimmt.
  • Ein zusätzlicher Betrag, den ein Patient neben dem Kassenanteil selbst zahlt.

Beispielsätze

  • „Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro verschreibungspflichtiges Medikament.“
  • „Für das Provisorium fällt eine kleine Zuzahlung an, die wir vorher erklären.“

Ähnliche Wörter

  • das Kassenrezept – Ein amtliches Formular, auf dem ein Arzt Medikamente verschreibt, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
  • das Privatrezept – Ein Rezept, bei dem der Patient die Kosten für das Medikament vollständig selbst trägt, ohne Erstattung durch eine Krankenkasse.
  • die Retaxation – Die Ablehnung oder Kürzung der Kostenerstattung durch eine Krankenkasse, weil bei der Abgabe ein formaler Fehler gemacht wurde.
  • die Krankenkasse – Die gesetzliche Versicherung, die medizinische Kosten für ihre Mitglieder übernimmt, einschließlich der meisten verschreibungspflichtigen Medikamente.
  • der Festbetrag – Der maximale Betrag, den eine Krankenkasse für ein bestimmtes Medikament erstattet, unabhängig vom tatsächlichen Preis.
  • der Rabattvertrag – Eine Vereinbarung zwischen einer Krankenkasse und einem Pharmaunternehmen, bei der die Kasse ein bestimmtes Präparat bevorzugt erstattet.
  • die Kassenabrechnung – Das monatliche Einreichen aller abgegebenen Rezepte bei der Krankenkasse, damit die Apotheke die Kosten erstattet bekommt.
  • die Sammelrechnung – Eine Rechnung, die mehrere Lieferungen oder Abgaben für einen bestimmten Zeitraum zusammenfasst.

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