Bedeutung
- Schutzmaßnahme durch Warnzeichen und Sicherungsmittel an einer Gefahrenstelle
- Maßnahmen, um eine Einsatzstelle vor weiteren Gefahren zu schützen, zum Beispiel gegen nachfolgenden Verkehr.
Beispielsätze
- „Die Absicherung der Unfallstelle mit Warnleuchten ist Pflicht für jeden Fahrer.“
- „Zur Absicherung stellen wir das Warndreieck 100 Meter vor der Unfallstelle auf.“
Ähnliche Wörter
- die Vorfahrtkontrolle – Überprüfung des Fahrzeugs vor der Fahrt auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit
- die Bremse – Vorrichtung am Fahrzeug zum Verlangsamen und Stoppen
- die Beleuchtung – Lichter und Lampen am Fahrzeug zum Sehen und gesehen Werden
- die Lenk- und Ruhezeit – rechtlich vorgeschriebene Pausen und Fahrtzeiten zum Schutz der Fahrergesundheit
- das Fahrpersonalgesetz – deutsches Gesetz, das Lenk- und Ruhezeiten sowie Ausbildung von Fahrpersonal regelt
- das Gefahrgut – Stoffe oder Substanzen, die wegen ihrer chemischen Eigenschaften gefährlich sind
- das Verkehrszeichen – Zeichen an der Straße, das Regeln und Hinweise für den Verkehr gibt
- die Überladung – Laden von zu viel Gewicht, das die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs überschreitet