Bedeutung
- Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer, der als Basis für die Steuer dient
- Der Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer — also der reine Warenwert oder Leistungspreis.
Beispielsätze
- „Den Nettobetrag gleichen wir zuerst mit Bestellung und Lieferschein ab.“
- „Der Nettobetrag der Dienstleistung beträgt 500 Euro; zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt sich ein Bruttobetrag von 595 Euro.“
Ähnliche Wörter
- die Bestellnummer – eindeutige Nummer einer internen oder externen Bestellung
- freigeben – einen Vorgang offiziell zur weiteren Bearbeitung oder Zahlung zulassen
- der Lieferant – Person oder Firma, die Ware oder Leistung liefert
- die Mahngebühr – zusätzliche Gebühr wegen verspäteter Zahlung
- die Skontofrist – Frist, innerhalb der eine Rechnung mit Skontoabzug bezahlt werden darf
- der Steuersatz – Prozentsatz, mit dem eine Steuer berechnet wird
- der Abgleich – Vergleich von Daten oder Beträgen zur Kontrolle
- die Position – einzelner Posten auf einer Rechnung