Bedeutung
- offiziell erlauben oder zur Bearbeitung zulassen
- etwas offiziell erlauben
- einen Vorgang offiziell zur weiteren Bearbeitung oder Zahlung zulassen
- zur Nutzung oder Arbeit erlauben
- offiziell zur Nutzung, zum Merge oder zum Release erlauben
- freigeben bedeutet, eine berufliche Handlung in Hauswirtschaft und Hotelreinigung bewusst, nachvollziehbar und passend zur Situation auszuführen.
- Zugriff erlauben
- Offiziell erlauben
- offiziell erlauben oder öffnen
- freigeben bedeutet, eine berufliche Handlung bei der Zustellung bewusst, nachvollziehbar und passend zur Situation auszuführen.
- Erlauben, dass jemand auf bestimmte Daten zugreifen oder sie nutzen darf.
Beispielsätze
- „Der Teamleiter hat die Rückware noch nicht freigegeben.“
- „Der Arzt hat die Mobilisierung freigegeben.“
- „Der Fachbereich muss die Rechnung noch heute freigeben.“
Ähnliche Wörter
- zurückschicken – wieder an den Absender senden
- sortieren – geordnet trennen und einteilen
- entsorgen – nach den Regeln wegwerfen oder beseitigen
- die Freigabe – offizielle Erlaubnis zur weiteren Bearbeitung
- der Zustand – Qualität oder aktuelle Beschaffenheit einer Ware
- vollständig – ohne fehlende Teile
- öffnen – eine Verpackung oder einen Behälter aufmachen
- vorbereiten – für die nächste Arbeit fertig machen