Bedeutung
- freundliche Erinnerung an eine offene Zahlung
- Ein freundliches Schreiben, das vor einer Mahnung an den Kunden gesendet wird, um an eine offene Rechnung zu erinnern.
Beispielsätze
- „Nach der Zahlungserinnerung prüfen wir zuerst den offenen Posten.“
- „Vor der ersten Mahnung senden wir stets eine Zahlungserinnerung, um ein gutes Kundenverhältnis zu erhalten.“
Ähnliche Wörter
- die Rechnungsprüfung – fachliche und formale Kontrolle einer Rechnung vor der Buchung
- das Rechnungsdatum – Datum, das auf der Rechnung steht
- die Korrekturrechnung – berichtigte Rechnung nach einem Fehler
- der Gutschriftbeleg – Beleg über eine Gutschrift
- die Sammelrechnung – Rechnung mit mehreren Positionen oder Lieferungen
- fakturieren – einen Vorgang als Rechnung im System erstellen und abrechnungsfähig machen
- ausstellen – ein Dokument offiziell erstellen
- weiterleiten – Unterlagen oder Vorgänge an die zuständige Stelle im Prozess weitergeben