Bedeutung
- Eine im Bauvertrag vereinbarte Geldbuße, die bei Verzögerung oder Nichterfüllung fällig wird.
- Zahlung, die bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht fällig wird.
- Eine im Vertrag festgelegte Geldstrafe, die bei Nichteinhaltung von Terminen oder Bedingungen fällig wird.
Beispielsätze
- „Die Vertragsstrafe beträgt 0,5 Prozent der Bausumme pro Woche Verzögerung.“
- „Wegen der verspäteten Lieferung muss der Lieferant eine Vertragsstrafe zahlen.“
- „Bei einer großen Verspätung müssen wir laut Vertrag eine Vertragsstrafe zahlen.“
Ähnliche Wörter
- die Nacherfüllung – Das Erfüllen von vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die ursprünglich nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.
- das Umtauschrecht – Das gesetzliche oder vertragliche Recht, fehlerhafte Waren oder Leistungen gegen mangelfreie auszutauschen.
- die Schadensersatzforderung – Ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die durch mangelhafte Bauleistungen entstanden sind.
- die Mängelhaftung – Die rechtliche Verantwortung des Auftragnehmers für Mängel in seiner Bauleistung.
- der Rücktritt – Das Recht, einen Bauvertrag zu beenden, wenn der Auftragnehmer nicht erfüllt oder Mängel nicht beheben kann.
- die Schadensregulierung – Das Verfahren, durch das Schäden bewertet und entschädigt werden.
- der Haftungsausschluss – Eine vertragliche Bestimmung, durch die ein Unternehmen von der Verantwortung für bestimmte Fehler befreit wird.
- die Mangelnachbesserung – Eine Nachbesserung, die nicht vollständig oder nicht richtig ausgeführt wurde und daher nicht mangelfrei ist.