BerufsDeutsch

die Vertragsstrafe

  • Artikel: die
  • Plural: Vertragsstrafen
  • Niveau B2

Bedeutung

  • Eine im Bauvertrag vereinbarte Geldbuße, die bei Verzögerung oder Nichterfüllung fällig wird.
  • Zahlung, die bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht fällig wird.
  • Eine im Vertrag festgelegte Geldstrafe, die bei Nichteinhaltung von Terminen oder Bedingungen fällig wird.

Beispielsätze

  • „Die Vertragsstrafe beträgt 0,5 Prozent der Bausumme pro Woche Verzögerung.“
  • „Wegen der verspäteten Lieferung muss der Lieferant eine Vertragsstrafe zahlen.“
  • „Bei einer großen Verspätung müssen wir laut Vertrag eine Vertragsstrafe zahlen.“

Ähnliche Wörter

  • die Nacherfüllung – Das Erfüllen von vertraglichen Leistungen durch den Auftragnehmer, die ursprünglich nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.
  • das Umtauschrecht – Das gesetzliche oder vertragliche Recht, fehlerhafte Waren oder Leistungen gegen mangelfreie auszutauschen.
  • die Schadensersatzforderung – Ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung für Schäden, die durch mangelhafte Bauleistungen entstanden sind.
  • die Mängelhaftung – Die rechtliche Verantwortung des Auftragnehmers für Mängel in seiner Bauleistung.
  • der Rücktritt – Das Recht, einen Bauvertrag zu beenden, wenn der Auftragnehmer nicht erfüllt oder Mängel nicht beheben kann.
  • die Schadensregulierung – Das Verfahren, durch das Schäden bewertet und entschädigt werden.
  • der Haftungsausschluss – Eine vertragliche Bestimmung, durch die ein Unternehmen von der Verantwortung für bestimmte Fehler befreit wird.
  • die Mangelnachbesserung – Eine Nachbesserung, die nicht vollständig oder nicht richtig ausgeführt wurde und daher nicht mangelfrei ist.

Andere Berufe mit diesem Wort