Bedeutung
- Systemseitiges Rückgängigmachen einer bereits erfassten Buchung oder eines Verkaufs
- Das offizielle Rückgängigmachen einer Rechnung, Buchung oder Bestellung.
Beispielsätze
- „Um den Preisfehler zu korrigieren, musste die Kollegin eine formelle Stornierung durchführen.“
- „Nach Eingang der Reklamation haben wir eine Stornierung der ursprünglichen Rechnung vorgenommen.“
Ähnliche Wörter
- das Kassensystem – Vernetzte Hard- und Softwareumgebung zur elektronischen Erfassung von Verkäufen
- der Kassensturz – Abgleich des tatsächlichen Bargeldbestands mit dem systemseitigen Soll-Wert nach Schichtende
- die Kassenschublade – Gesicherter, abschließbarer Einschub der Kasse, in dem Münzen und Scheine sortiert liegen
- die PIN-Eingabe – Eintippen der persönlichen Identifikationsnummer zur Autorisierung einer Kartenzahlung
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- der Kassenabschluss – Täglicher kaufmännischer Prozess zur Ermittlung der Tageseinnahmen und zum Abgleich des Ist-Bestands mit dem System-Soll
- einscannen – Den Barcode eines Artikels mit dem Scanner erfassen.
- die Kasse – Zentraler Point of Sale (POS) zur finanziellen Abwicklung von Kundeneinkäufen