BerufsDeutsch

die Gewährleistung

  • Artikel: die
  • Plural: die Gewährleistungen
  • Niveau B1-B2

Bedeutung

  • Die Verpflichtung eines Unternehmens, Fehler nach der Fertigstellung zu beheben.
  • Gesetzliche Verpflichtung, für Mängel an einer Reparatur oder einem Neuteil einzustehen.
  • Die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, Mängel an einer Ware innerhalb von zwei Jahren zu beheben.
  • Rechtliche Verpflichtung des Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an gelieferten Produkten oder Arbeiten zu haften
  • Die Verpflichtung eines Handwerkers, für die Qualität seiner Arbeit zu garantieren und Mängel zu beheben.
  • Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel eines Produkts einzustehen.

Beispielsätze

  • „Die Gewährleistung beträgt 5 Jahre für Baumängel.“
  • „Da das neue Teil innerhalb der Gewährleistung ausfällt, repariert die Werkstatt es kostenlos.“
  • „Der Drucker wurde repariert — da er noch unter Gewährleistung steht, entstanden keine Kosten.“

Ähnliche Wörter

  • das Leistungsverzeichnis – Ein detailliertes Dokument mit allen Leistungen, die von einem Unternehmen verlangt werden.
  • das Vergabeverfahren – Der offizielle Prozess, bei dem Aufträge an Unternehmen vergeben werden.
  • die Vertragsbedingung – Eine Regel oder Vereinbarung, die im Bauvertrag festgehalten ist.
  • der Bieter – Ein Unternehmen, das auf eine Ausschreibung ein Angebot einreicht.
  • der Zuschlag – Die Mitteilung, dass ein Bieter den Auftrag erhält.
  • der Abschlag – Eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen.
  • der Nachunternehmer – Ein Unternehmen, das einen Subauftrag von einem anderen Unternehmen erhält.
  • die Haftung – Die Verantwortung für Schäden oder Mängel.

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