Bedeutung
- Offizielle Erlaubnis der Behörde, mit dem Bau eines Gebäudes zu beginnen.
- Eine Erlaubnis von der Behörde, die es erlaubt, ein Bauwerk zu errichten oder umzubauen.
Beispielsätze
- „Ohne gültige Baugenehmigung darf mit dem Rohbau nicht begonnen werden.“
- „Die Baugenehmigung war gültig für zwei Jahre, danach mussten wir einen neuen Antrag stellen.“