Bedeutung
- Gezieltes Anbieten und Verkaufen von komplementären Ergänzungsartikeln zum eigentlichen Hauptprodukt (Cross-Selling)
- Der Verkauf eines zusätzlichen, passenden Produkts an einen Kunden, der bereits etwas kauft.
Beispielsätze
- „Als professioneller Zusatzverkauf bot die Verkäuferin der Kundin passendes Zubehör und Batterien für die neue Kamera an.“
- „Beim Zusatzverkauf empfiehlt die Verkäuferin passendes Zubehör zum Hauptprodukt.“
Ähnliche Wörter
- die Laufkundschaft – Personen, die zufällig und ungeplant ein Geschäft betreten, oft angelockt durch Schaufenster oder Angebote
- der Impulskauf – Ungeplanter, spontaner Erwerb eines Artikels, der oft durch emotionale Warenpräsentation oder Quengelware an der Kasse ausgelöst wird
- die Verkaufsfläche – Für Kunden zugänglicher räumlicher Bereich, in dem das gesamte Sortiment präsentiert wird
- das Regal – Fest installiertes Möbelstück zur geordneten Präsentation und Lagerung von Handelswaren
- die Regalpflege – Herstellen von optischer Ordnung, Sauberkeit und dem Vorziehen von Waren (Spiegeln)
- die Preisauszeichnung – Rechtlich korrekte und gut sichtbare Kennzeichnung von Verkaufsartikeln mit ihrem Preis
- das Preisschild – Gedrucktes oder digitales Etikett zur Information des Kunden über den Artikelpreis
- die Aktionsware – Artikel, die für einen begrenzten Zeitraum durch Sonderpreise besonders beworben werden