Bedeutung
- vertraglich oder tariflich vereinbarter Lohn vor Steuern und gesetzlichen Abzügen
- Das Gehalt eines Mitarbeiters vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Beispielsätze
- „Vom Bruttolohn werden Steuer, Sozialabgaben und weitere Einbehalte berechnet.“
- „Der Bruttolohn beträgt 3.200 Euro; nach Abzügen werden rund 2.100 Euro netto ausgezahlt.“
Ähnliche Wörter
- der Zuschlag – zusätzlicher Betrag zum Grundlohn
- die Zulage – zusätzlicher Betrag zum Grundentgelt
- der Abzug – Betrag, der vom Lohn oder einer Zahlung abgezogen wird
- der Hauptlauf – regulärer Hauptlauf einer Abrechnung oder Verarbeitung
- der Nettolohn – ausgezahlter Lohn nach allen Abzügen
- die Lohnart – Art eines Lohnbestandteils in der Abrechnung
- die Überstunden – zusätzliche Arbeitsstunden über die normale Zeit hinaus
- der Stichtag – festes Datum, das für eine Abrechnung entscheidend ist