400 Euro seit 45 Tagen nicht bezahlt hat. Das Zahlungsziel betrug 30 Tage. Da bereits eine freundliche Zahlungserinnerung ohne Reaktion geblieben ist, habe ich ein erstes Mahnschreiben aufgesetzt.
Glossar
- das Zahlungsziel
- vereinbarte Frist, innerhalb derer eine Rechnung bezahlt werden muss„Das Zahlungsziel betrug 30 Tage.“
- die Zahlungserinnerung
- freundliches Schreiben, das vor einer Mahnung an eine offene Zahlung erinnert„Da bereits eine freundliche Zahlungserinnerung ohne Reaktion geblieben ist, habe ich ein erstes Mahnschreiben aufgesetzt.“
- das Mahnschreiben
- formelles Schreiben, das nach Ablauf einer Zahlungsfrist zur Zahlung auffordert„Da bereits eine freundliche Zahlungserinnerung ohne Reaktion geblieben ist, habe ich ein erstes Mahnschreiben aufgesetzt.“
- die Nachfrist
- zusätzliche Frist nach Ablauf der ursprünglichen Frist„In dem Schreiben wird der offene Rechnungsbetrag genannt, das ursprüngliche Zahlungsziel erinnert und eine Nachfrist von sieben Werktagen gesetzt.“
- das Mahnverfahren
- geregeltes Verfahren zur Einforderung ausstehender Zahlungen„Sollte die Zahlung auch dann nicht eingehen, werde ich die Angelegenheit an die Rechtsabteilung weiterleiten und das gerichtliche Mahnverfahren einleiten lassen.“