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Pfändung wurde in Abrechnung noch nicht berücksichtigt

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Heute ging eine Rückfrage eines Mitarbeiters ein, weil die angekündigte Pfändung in seiner aktuellen Lohnabrechnung noch nicht erscheint. Nach Prüfung der Unterlagen ist klar, dass der Beschluss erst nach dem Stichtag für die laufende Abrechnung eingegangen ist. Deshalb konnte die Änderung technisch nicht mehr in den Hauptlauf übernommen werden. Der Vorgang wurde jedoch bereits erfasst und für den nächsten Abrechnungsmonat vorgemerkt.

Glossar

Pfändung
gesetzlich angeordneter Einbehalt vom Lohn„Heute ging eine Rückfrage eines Mitarbeiters ein, weil die angekündigte Pfändung in seiner aktuellen Lohnabrechnung noch nicht erscheint.“
Stichtag
fester Termin für die Bearbeitung„Nach Prüfung der Unterlagen ist klar, dass der Beschluss erst nach dem Stichtag für die laufende Abrechnung eingegangen ist.“
vorgemerkt
für einen späteren Termin notiert„Der Vorgang wurde jedoch bereits erfasst und für den nächsten Abrechnungsmonat vorgemerkt.“
vertraulich
nicht für Dritte bestimmt„Wichtig ist außerdem, dass sensible Informationen nur im direkten und vertraulichen Austausch besprochen werden.“
Abzug
ein einbehaltener Betrag„In der aktuellen Abrechnung wird noch kein Abzug vorgenommen; dieser beginnt erst mit dem nächsten Lauf.“