Am frühen Samstagabend erschien eine Patientin in der Apotheke. Sie hatte ihr tägliches Blutdruckmedikament vergessen und ihr Arzt war nicht mehr erreichbar. Die PTA prüfte, ob eine Notfallabgabe möglich ist.
Glossar
- die Notfallabgabe
- Das Ausgeben eines Medikaments in einem Notfall, wenn kein Rezept vorliegt, aber eine bekannte Dauermedikation belegt werden kann.„Die PTA prüfte, ob eine Notfallabgabe möglich ist.“
- die Apothekenbetriebsordnung
- Das deutsche Gesetz, das regelt, wie Apotheken betrieben werden müssen und welche Abgaberegeln gelten.„Laut Apothekenbetriebsordnung darf bei nachgewiesener Dauermedikation eine begrenzte Menge — in der Regel für drei Tage — ohne aktuelles Rezept abgegeben werden.“
- die Dauermedikation
- Medikamente, die ein Patient langfristig und regelmäßig einnehmen muss.„Laut Apothekenbetriebsordnung darf bei nachgewiesener Dauermedikation eine begrenzte Menge — in der Regel für drei Tage — ohne aktuelles Rezept abgegeben werden.“
- dokumentieren
- Einen Vorgang schriftlich und nachvollziehbar festhalten, um ihn später nachweisen zu können.„Sie dokumentierte den Vorgang und bat die Patientin, am nächsten Werktag ein reguläres Rezept zu besorgen.“
- der Werktag
- Ein regulärer Arbeitstag von Montag bis Freitag, also kein Wochenende oder Feiertag.„Sie dokumentierte den Vorgang und bat die Patientin, am nächsten Werktag ein reguläres Rezept zu besorgen.“