Ein Patient fragte die PTA, ob er anstatt seines verschriebenen Eisenpräparats ein pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel nehmen könne. Die PTA erläuterte den Unterschied: Arzneimittel unterliegen strengen Zulassungsvorschriften und haben nachgewiesene klinische Wirksamkeit, während Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel eingestuft sind und keine Heilwirkung versprechen dürfen. Sie empfahl dem Patienten, das verschriebene Eisenpräparat beizubehalten und zusätzlich auf eine eisenreiche Ernährung zu achten.
Glossar
- das Nahrungsergänzungsmittel
- Ein Produkt in Tabletten- oder Flüssigform mit Vitaminen oder Mineralstoffen, das rechtlich kein Arzneimittel ist.„Ein Patient fragte die PTA, ob er anstatt seines verschriebenen Eisenpräparats ein pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel nehmen könne.“
- die Zulassungsvorschrift
- Eine gesetzliche Regelung, die bestimmt, welche Anforderungen ein Produkt vor dem Verkauf erfüllen muss.„Arzneimittel unterliegen strengen Zulassungsvorschriften und haben nachgewiesene klinische Wirksamkeit, während Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel eingestuft sind und keine Heilwirkung versprechen dürfen.“
- die Wirksamkeit
- Das Ausmaß, in dem ein Mittel die gewünschte Wirkung tatsächlich erzielt.„Arzneimittel unterliegen strengen Zulassungsvorschriften und haben nachgewiesene klinische Wirksamkeit, während Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel eingestuft sind und keine Heilwirkung versprechen dürfen.“
- die Unverträglichkeit
- Eine negative körperliche Reaktion auf einen bestimmten Stoff oder ein Medikament.„Bei Unverträglichkeit gegenüber dem Präparat solle er jedoch seinen Arzt kontaktieren.“
- beibehalten
- Etwas so weiterführen, wie es bisher gemacht wurde, ohne es zu verändern.„Sie empfahl dem Patienten, das verschriebene Eisenpräparat beizubehalten und zusätzlich auf eine eisenreiche Ernährung zu achten.“