Seit 2020 dürfen ausgebildete Apotheker und Apothekerinnen in Deutschland Grippeimpfungen durchführen. Eine Patientin fragte, ob sie sich in der Apotheke gegen Grippe impfen lassen könne. Die PTA erläuterte den Ablauf: Zunächst wird ein Beratungsgespräch geführt und ein Aufklärungsbogen ausgefüllt.
Glossar
- die Grippeimpfung
- Eine Schutzimpfung, die vor einer Infektion mit dem Influenzavirus schützt.„Seit 2020 dürfen ausgebildete Apotheker und Apothekerinnen in Deutschland Grippeimpfungen durchführen.“
- der Aufklärungsbogen
- Ein Formular, das ein Patient vor einer medizinischen Maßnahme ausfüllt, um sein Einverständnis zu geben und über Risiken informiert zu werden.„Zunächst wird ein Beratungsgespräch geführt und ein Aufklärungsbogen ausgefüllt.“
- die Nachbeobachtungszeit
- Der Zeitraum nach einer Impfung oder Behandlung, in dem auf mögliche Reaktionen des Körpers gewartet wird.„Nach einer Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten kann die Patientin die Apotheke verlassen.“
- gesetzlich versichert
- Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und dadurch bestimmte medizinische Leistungen ohne zusätzliche Kosten erhält.„Die PTA wies darauf hin, dass die Impfung für gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren kostenlos ist, und empfahl, den Impfausweis mitzubringen.“
- der Impfausweis
- Ein offizielles Dokument, in dem alle Impfungen einer Person chronologisch eingetragen werden.„Die PTA wies darauf hin, dass die Impfung für gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren kostenlos ist, und empfahl, den Impfausweis mitzubringen.“